FlexiSpec®

Spectroscopy Fiber Probes & Probe Couplers

FlexiRay®

Fibers | Cables | Bundles | Accessories

FlexiService

Loan & Installation | Measurements Training | Repair | Development
Cu-beschichtete Quarzglasfasern
Al-beschichtete Quarzglasfasern
Mid-IR Chalkogenid
Mid-IR Polykristalline
Hohlwellenleiter
Indium- und Zirkoniumfluorid-Glasfasern
Silica-Laserkabel
Silica UV-Vis-NIR Kabel
Mid-IR-Chalkogenid-Kabel
Mid-IR-Polykristalline-Kabel
Mid-IR HWG-Kabel
Fluorid-Kabeln
Vakuum-Durchführungen

Flexible Laserstrahl Übertragung für CO2-Laser

Beleuchtung und kohärente Bündel
Kombinierer und Splitter
Multispektrale Bündel
Mid-IR-Bündel
UV-VIS-NIR Silica-
Lichtwellenleiterbündel
Kollimations- und Refokussierungsobjektive
für MID-IR-Faserkabel

Faserkoppler für CO- und CO2-Laser

Ausrichtsatz für CO- und CO2- Laserkoppler

SMA- und FC-Steckhülsen; Schutzkappen
Faser zu LN gekühlte MCT-Detektor-Koppler
Darlehen
Installation und Schulung
Behandlung der Daten
Kundenspezifischen
Produkte und Systeme
Messungen
Reparatur
Beratung
News
News
16 Oktober 2024
Führungsupdate bei der art photonics GmbH

Die art photonics GmbH freut sich, die Ernennung von Dr. Stefanie Foerster zur neuen Geschäftsführerin bekannt zu geben!Dr. Foerster verfügt über umfangreiche Erfahrungen in den Bereichen General Management, Business Development und Vertrieb in verschiedenen Branchen, einschließlich der Umwelt-, Petrochemie-, Energie- und High-Tech-Industrie. Sie war in leitenden Positionen bei Unternehmen wie thyssenkrupp und Siemens tätig, wo […]

Mehr lesen
23 September 2024
NEU: 3A-zertifizierte hygienische Transflektionsfasersonde

Einführung der 3A-zertifizierten Transflection-Fasersonde für eine verbesserte industrielle Prozesskontrolle Angesichts der rasanten Entwicklung in der Lebensmittel-, Getränke- und Pharmaindustrie war die Aufrechterhaltung von Präzision und Hygiene in Produktionsprozessen noch nie so wichtig wie heute. Unsere neueste Innovation, die 3A-zertifizierte hygienische Transflection-Fasersonde, wurde entwickelt, um die strengsten Hygieneanforderungen zu erfüllen und gleichzeitig Inline-NIR-Spektroskopie in Echtzeit für […]

Mehr lesen
Events
22 Oktober 2024
SciX 2024 | 20.-25. Oktober 2024, Raleigh, NC, USA

Besuchen Sie die SciX-Konferenz diese Woche? Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, unseren Vertriebsleiter Haro Fritsche am Avantes-Stand #511 zu treffen! Haro wird die neuartigen faseroptischen Sonden von art photonics vorstellen, die für Prozesskontrolle in-line entwickelt wurden, und wertvolle Einblicke in unsere Technologien geben, die Ihre Anforderungen an die Prozessanalytik unterstützen können. Präsentationsdetails: Titel: Breitband-Faserspektral-Lösungen für […]

Mehr lesen
7 Oktober 2024
Zur Erinnerung: Mini-APACT 2024 | 8-9 Oktober 2024, Macclesfield, UK

Nur noch ein paar Tage bis zum Mini-APACT 2024! Wir freuen uns, Teil der Mini-APACT 2024 zu sein und das diesjährige Thema zu sponsern: „Developments in Application of Optical Techniques for PAT“. Es ist eine fantastische Gelegenheit, die neuesten Fortschritte in der Prozessanalytik (PAT) in einer Reihe von spannenden Vorträgen zu erkunden. Verpassen Sie nicht […]

Mehr lesen
Ressourcen
Über unser Unternehmen
art photonics GmbH, gegründet im September 1998 in Berlin, ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von Spezialfasern für ein breites Spektrum von 300 nm bis 16 µm. Einzigartige Technologien von polykristallinen Mid InfraRed (PIR-) Fasern und metallbeschichteten Silica-Fasern werden für den Aufbau verschiedener Spektroskopie-Sonden für die medizinische Diagnostik und industrielle Prozesskontrolle, in der Serienproduktion von Fasern für medizinische und industrielle Laser, für verschiedene Faserbündel, etc. eingesetzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der art photonics GmbH

 

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

Jedes von uns unterbreitete Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Alle Antragsannahmen, Aufträge sowie sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von uns. Bei sofortiger Ausführung eines Auftrages können wir die Auftragsbestätigung im Einzelfall durch Erstellung einer Rechnung ersetzen. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung gilt als Annerkennung. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichenn Zustimmung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben sind Nettopreisangaben ab Werk, ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie ohne Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungen. Zahlungen an uns haben bei vereinbarter Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zu erfolgen. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlung auf unser Konto ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Skonto wird von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur insoweit befugt, als die geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferungen

Liefer- bzw. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers und die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn eine Behinderung vom Auftraggeber zu vertreten ist bzw. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die nicht in unserem Verhalten begründet sind oder sonst von uns zu vertreten sind, können Ansprüche gleich welcher Art gegen sie nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig. Hierauf abgestimmte Rechnungen sind zulässig.

5. Gefahrübergang, Transportversicherung.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur / Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Fabrikgeländes oder Lagers. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten von uns gegen Transportschäden versichert.

6. Gewährleistung

Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur , wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, chemische oder elektrolytische Einflüsse und nicht sachgerechte Einbau der Ware durch den Auftraggeber hervorgerufen werden, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Das Selbe gilt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nachträgliche Änderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vornimmt. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sachmangelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Lieferung.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich eventueller aus dem Kaufvertrag resultierender Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber nicht berechtigt die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an, können jedoch unabhängig davon unsere Ansprüche direkt gegen den Auftraggeber durchsetzen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

8. Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen und Informationen sowie alle mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten strikt geheim zu halten. Dritten dürfen derartige Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram