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News
News
18 Dezember 2024
Lagerverkauf: Silica-Kabel für UV-VIS-NIR

Nach dem Erfolg unseres kürzlich angekündigten Verkaufs von Mid-IR-Faserkabeln haben wir viele Anfragen zu unseren Silica-Faserprodukten erhalten. Wir freuen uns, die Erweiterung unseres Lagerverkaufs um Silica-Faserkabel für den UV-VIS-NIR-Bereich (200–2400 nm) bekannt zu geben. Verfügbare Artikel: Diese hochwertigen Kabel eignen sich ideal für Spektroskopie, Prozessüberwachung und andere photonische Anwendungen. Die vollständige Liste der verfügbaren Lagerartikel […]

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8 Dezember 2024
Zweiter Advent bei art photonics GmbH

Mit dem Entzünden der zweiten Adventskerze denken wir an die Verbindung von Tradition und moderner Technologie. Bei art photonics sorgen unsere Faseroptiksonden für präzise Prozesskontrolle und PAT – sei es in industriellen Anwendungen oder sogar bei der Messung des Alkoholgehalts in einem Glas Glühwein. Wir wünschen allen eine besinnliche Adventszeit und viel Erfolg bei Ihren […]

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Events
5 Dezember 2024
art photonics auf dem 19. Herbstkolloquium Prozessanalytik 2024

Wir freuen uns, unsere Teilnahme am 19. Herbstkolloquium Prozessanalytik bekannt zu geben, das vom 4. bis 6. Dezember 2024 bei Merck in Darmstadt stattfindet. An Stand Nr. 1 zeigen wir, wie das kompakte Bruker FTIR Alpha II, ausgestattet mit unserem speziell entwickelten Faserkoppler und einer Fasersonde, für Remote-Spektroskopie und fortschrittliche Prozesskontrolle eingesetzt werden kann. Als […]

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19 November 2024
Herbstkolloquium Prozessanalytik 2024 | 4.–6. Dezember 2024, Merck Darmstadt, Deutschland

art photonics GmbH freut sich, die Teilnahme am 19. Herbstkolloquium Prozessanalytik bekannt zu geben, das vom 4. bis 6. Dezember 2024 bei Merck in Darmstadt stattfindet. Besuchen Sie uns an Stand Nr. 1, um unsere innovativen Faserspektroskopielösungen für die Prozessüberwachung in Echtzeit kennenzulernen, darunter: Zudem wird Andrea Teuber eine Präsentation halten, in der sie Einblicke […]

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Ressourcen
Über unser Unternehmen
art photonics GmbH, gegründet im September 1998 in Berlin, ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von Spezialfasern für ein breites Spektrum von 300 nm bis 16 µm. Einzigartige Technologien von polykristallinen Mid InfraRed (PIR-) Fasern und metallbeschichteten Silica-Fasern werden für den Aufbau verschiedener Spektroskopie-Sonden für die medizinische Diagnostik und industrielle Prozesskontrolle, in der Serienproduktion von Fasern für medizinische und industrielle Laser, für verschiedene Faserbündel, etc. eingesetzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der art photonics GmbH

 

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

Jedes von uns unterbreitete Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Alle Antragsannahmen, Aufträge sowie sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von uns. Bei sofortiger Ausführung eines Auftrages können wir die Auftragsbestätigung im Einzelfall durch Erstellung einer Rechnung ersetzen. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung gilt als Annerkennung. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichenn Zustimmung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben sind Nettopreisangaben ab Werk, ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie ohne Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungen. Zahlungen an uns haben bei vereinbarter Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zu erfolgen. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlung auf unser Konto ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Skonto wird von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur insoweit befugt, als die geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferungen

Liefer- bzw. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers und die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn eine Behinderung vom Auftraggeber zu vertreten ist bzw. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die nicht in unserem Verhalten begründet sind oder sonst von uns zu vertreten sind, können Ansprüche gleich welcher Art gegen sie nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig. Hierauf abgestimmte Rechnungen sind zulässig.

5. Gefahrübergang, Transportversicherung.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur / Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Fabrikgeländes oder Lagers. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten von uns gegen Transportschäden versichert.

6. Gewährleistung

Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur , wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, chemische oder elektrolytische Einflüsse und nicht sachgerechte Einbau der Ware durch den Auftraggeber hervorgerufen werden, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Das Selbe gilt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nachträgliche Änderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vornimmt. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sachmangelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Lieferung.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich eventueller aus dem Kaufvertrag resultierender Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber nicht berechtigt die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an, können jedoch unabhängig davon unsere Ansprüche direkt gegen den Auftraggeber durchsetzen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

8. Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen und Informationen sowie alle mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten strikt geheim zu halten. Dritten dürfen derartige Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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