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News
News
22 April 2024
Viacheslav Artyushenko wird mit dem EPIC Lifetime Achievement Award ausgezeichnet

Wir freuen uns, Ihnen eine fantastische Nachricht mitteilen zu können! Viacheslav Artyushenko, unser CEO und Gründer, wurde mit dem EPIC Lifetime Achievement Award des European Photonics Industry Consortium (EPIC) ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung werden seine bedeutenden Beiträge zur Glasfaserindustrie und seine außergewöhnliche Führungsqualitäten gewürdigt. Viacheslav hat die art photonics GmbH zu einem der Hauptakteure bei […]

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22 April 2024
Neue Zusammenarbeit: NLIR-Spektrometer mit unseren faseroptischen Sonden!

art photonics ist stolz, eine transformative Zusammenarbeit mit NLIR, einer Tochtergesellschaft der Nynomic AG, bekannt zu geben. Diese Partnerschaft wird durch die Integration von hochmodernen fasergekoppelten NLIR-Spektrometern mit den faseroptischen Sonden von art photonics neue Standards in der Prozessfernsteuerung und Inline-Überwachung setzen. Integrierte Lösungen für mehr Präzision Unsere kombinierten Technologien nutzen die Stärken der Spektrometer […]

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Events
29 April 2024
APACT USA 2024: Unterstützung der Innovation & Unsere Präsentation

Es war uns eine Ehre, Sponsor und Teilnehmer der Eröffnungsveranstaltung von APACT USA 2024 zu sein, die vom 23. bis 25. April im Hyatt Regency in New Brunswick, NJ, stattfand. Die erste APACT-Veranstaltung in den Vereinigten Staaten in diesem Frühjahr zu erleben, war eine inspirierende Erfahrung, insbesondere nachdem wir in den letzten Jahren den großen […]

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27 April 2024
Revolutionierung der Spektroskopie: Videotour zur art photonics auf der Analytica 2024!

Wir haben uns sehr gefreut, dieses Jahr wieder auf der Analytica vertreten zu sein, wo wir unsere bahnbrechenden Fortschritte in der Live-Spektroskopie vorgestellt haben. Im Gegensatz zu herkömmlichen Methoden, die auf statische Proben angewiesen sind, ermöglichen unsere faseroptischen Brücken Echtzeit-, Inline-, In-vivo- und In-situ-Überwachung bei allen Spektroskopiemethoden. Auf der Analytica 24 haben wir stolz unsere […]

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Ressourcen
Über unser Unternehmen
art photonics GmbH, gegründet im September 1998 in Berlin, ist eines der weltweit führenden Unternehmen in der Entwicklung und Produktion von Spezialfasern für ein breites Spektrum von 300 nm bis 16 µm. Einzigartige Technologien von polykristallinen Mid InfraRed (PIR-) Fasern und metallbeschichteten Silica-Fasern werden für den Aufbau verschiedener Spektroskopie-Sonden für die medizinische Diagnostik und industrielle Prozesskontrolle, in der Serienproduktion von Fasern für medizinische und industrielle Laser, für verschiedene Faserbündel, etc. eingesetzt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der art photonics GmbH

 

1. Allgemeines

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung oder Leistung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

2. Angebot, Vertragsschluss, Angebotsunterlagen

Jedes von uns unterbreitete Angebot ist freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Alle Antragsannahmen, Aufträge sowie sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung von uns. Bei sofortiger Ausführung eines Auftrages können wir die Auftragsbestätigung im Einzelfall durch Erstellung einer Rechnung ersetzen. Schweigen auf unsere Auftragsbestätigung gilt als Annerkennung. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber unserer ausdrücklichen schriftlichenn Zustimmung.

3. Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben sind Nettopreisangaben ab Werk, ohne die jeweils gültige Umsatzsteuer sowie ohne Verpackungs- und Frachtkosten sowie Transportversicherungen. Zahlungen an uns haben bei vereinbarter Fälligkeit, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Datum der Rechnungslegung zu erfolgen. Sämtliche Kosten des Zahlungsverkehrs sind vom Auftraggeber zu tragen. Bei Zahlung auf unser Konto ist der Tag der Gutschrift auf dem Konto maßgeblich. Skonto wird von uns nur nach schriftlicher Bestätigung gewährt. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verlangen. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur insoweit befugt, als die geltend gemachten Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Lieferfristen, Lieferverzug, Teillieferungen

Liefer- bzw. Leistungsfristen und -termine sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers und die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Ausführungsfristen verlängern sich angemessen, wenn eine Behinderung vom Auftraggeber zu vertreten ist bzw. wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung unterlassen oder nicht fristgerecht erbracht hat, es sei denn wir haben die Verzögerung zu vertreten. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder ähnliche Ereignisse, gleich welcher Art, welche die Durchführung des Vertrages behindern, verlängern die Lieferfrist über die Dauer der Behinderung hinaus um einen angemessenen Zeitraum. Die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse dem Auftraggeber baldmöglichst mitgeteilt. Im Falle verspäteter Lieferungen oder Nichtlieferungen, die nicht in unserem Verhalten begründet sind oder sonst von uns zu vertreten sind, können Ansprüche gleich welcher Art gegen sie nicht geltend gemacht werden. Teillieferungen und Teilleistungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig. Hierauf abgestimmte Rechnungen sind zulässig.

5. Gefahrübergang, Transportversicherung.

Die Gefahr geht mit der Übergabe an den Spediteur / Frachtführer über, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Fabrikgeländes oder Lagers. Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Unsere Lieferungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten von uns gegen Transportschäden versichert.

6. Gewährleistung

Mängelansprüche des Auftraggebers bestehen nur , wenn der Auftraggeber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind Fehler und Schäden, die durch Beschädigung, falsche Bedienung, mangelhafte Wartung, chemische oder elektrolytische Einflüsse und nicht sachgerechte Einbau der Ware durch den Auftraggeber hervorgerufen werden, sowie infolge anderer Gründe, die wir nicht zu vertreten haben. Das Selbe gilt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung nachträgliche Änderungen oder Reparaturen am Kaufgegenstand vornimmt. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Für Mängel leisten wir zunächst nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Sachmangelansprüche verjähren in einem Jahr nach Übergabe der Lieferung.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich eventueller aus dem Kaufvertrag resultierender Nebenforderungen, bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Auftraggeber nicht berechtigt die gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbarten Lieferpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung an, können jedoch unabhängig davon unsere Ansprüche direkt gegen den Auftraggeber durchsetzen. Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

8. Geheimhaltung

Die Parteien sind verpflichtet, alle vertraulichen Unterlagen und Informationen sowie alle mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten strikt geheim zu halten. Dritten dürfen derartige Informationen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des anderen Vertragspartners offen gelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages.

9. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin. Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dem für seinen Geschäftssitz zuständigen Gericht zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis untersteht dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn der Auftraggeber seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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